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Stapel von Münzen

Fördermöglichkeiten

Die Weiterbildung zur qualifizierten Betreuungskraft gem. §53b SGB XI ist u.a. mittels sogenannter Bildungsgutscheine förderfähig. Voraussetzung dafür ist eine AZAV Träger- und Maßnahmenzertifizierung. Diesbezüglich gibt es ein eigenes Anmeldeverfahren, über das wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch informieren.

Haben Sie bereits einen Bildungsgutschein erhalten?

So wurde Ihre individuelle Förderfähigkeit durch die Arbeitsagentur oder das Jobcenter bestätigt, wodurch die Kosten für die Weiterbildung übernommen werden. Der nächste Schritt ist es, Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir unterstützen Sie beim Ausfüllen aller wichtigen Formulare. Zudem erhalten Sie von uns einen Teilnahmevertrag, welcher Ihnen ein Platz in einem unserer Kurse sichert.

Weitere Informationen über die Beantragung sogenannter Bildungsgutscheine erhalten Sie auf der Internetseite der Agentur für Arbeit. Folgen Sie dazu dem folgenden Link.

Sie haben Fragen zu Unterrichtsinhalten, zur Anmeldung oder zu Fördermöglichkeiten?


Rufen Sie uns gerne an oder kontaktieren Sie uns per Mail.

 

Mo. - Fr.: 08:00 - 15:30 Uhr

0681/4163427

post@wba-bildungsakademie.de

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